Elektronische Patientenakte: Auf dem Weg zum gläsernen Patienten

Am 15. Januar 2025 wird die Elektronische Patientenakte (ePA) für gesetzliche Krankenkassen Pflicht. Das bedeutet: Für alle gesetzlich Versicherten wird zu diesem Zeitpunkt eine digitale Akte angelegt, die auch alle Impfungen enthält. Eine explizite Zustimmung seitens der Versicherten ist dafür nicht erforderlich, es gilt die sog. „Opt- out“-Regel: Wer nicht möchte, dass für ihn eine digitale Patientenakte angelegt wird, muss aktiv widersprechen. Welche Vorteile bringt die ePA, wer soll Zugriff auf die Daten haben und welche Risiken sind damit verbunden? Die Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung (ÄFI) raten zur Vorsicht.

Zum Original-Artikel: Elektronische Patientenakte ÄFI 2024.11.15

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